KI-Förderung 2026: Welche Programme Beratung bezuschussen.

Für die KI-Einführung im Mittelstand stehen mehrere Förderwege offen. Ein Überblick über die relevanten Programme, ihre Konditionen und die Fristen, die 2026 auslaufen.

18. Mai 2026 · Daniel Klantke · 4 Minuten Lesezeit

Auf einen Blick

  • Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst Digitalisierungs- und KI-Beratung mit bis zu 50 Prozent (alte Bundesländer) bzw. 80 Prozent (neue Bundesländer).
  • Maximal 3.500 Euro je Einzelberatung, Programm läuft bis 31. Dezember 2026.
  • Das ZIM fördert Entwicklungsvorhaben mit Quoten zwischen 25 und 45 Prozent.
  • Der Antrag muss regelmäßig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Für Weiterbildung bestehen zusätzliche Wege über die Bundesagentur für Arbeit.

Die KI-Einführung scheitert im Mittelstand selten am Willen, häufiger daran, dass externe Unterstützung als zusätzlicher Kostenblock erscheint. Dabei existieren Programme, die genau diesen Posten bezuschussen.

BAFA-Beratungsförderung

Das praktisch relevanteste Programm ist die Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie bezuschusst Beratungsleistungen, ausdrücklich auch zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.

Konditionen

  • Zuschuss: Bis zu 50 Prozent (alte Bundesländer), bis 80 Prozent (neue Bundesländer)
  • Maximum: 3.500 Euro je Einzelberatung
  • Laufzeit: Nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2026
  • Voraussetzung: Antrag vor Beratungsbeginn, gelistetes Beratungsunternehmen

Für ein Unternehmen in Hessen bedeutet das: Von einer Beratung im Wert von 5.000 Euro trägt die Förderung bis zu 2.500 Euro.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Wer entwickeln statt beraten lassen will, findet im ZIM den passenden Rahmen. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße zwischen 25 und 45 Prozent. Der Aufwand ist höher: Verlangt wird ein umrissenes Vorhaben mit technischem Risiko. Für die Einführung fertiger Werkzeuge ist es nicht gedacht.

Weitere Wege

  • Landesprogramme: Die Bundesländer unterhalten eigene Digitalisierungsprogramme. Ein Blick auf die Angebote der zuständigen Wirtschaftsförderung lohnt fast immer.
  • Qualifizierungsförderung: Für Weiterbildung bestehen Fördermöglichkeiten über die Bundesagentur für Arbeit. Da die KI-Kompetenzpflicht ohnehin Schulungen erfordert, liegt dieser Weg nahe.
  • Forschungszulage: Für Entwicklungstätigkeiten kommt eine steuerliche Förderung in Betracht, kombinierbar mit anderen Programmen.

Drei Fehler, die Förderung kosten

  1. Zu spät beantragen. Die meisten Programme fördern nur Maßnahmen, die nach Antragstellung beginnen.
  2. Falscher Topf. Beratung und Entwicklung laufen über unterschiedliche Programme.
  3. Bedingungen des Beraters übersehen. Einige Programme setzen ein gelistetes Beratungsunternehmen voraus.

Hinweis

Förderbedingungen und Fristen ändern sich. Die genannten Konditionen geben den Stand von Mai 2026 wieder. Vor einem Antrag lohnt der Blick auf die Seiten des Programmträgers oder ein Anruf bei der Wirtschaftsförderung, die meist kostenlos berät.

Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Programmträger und zuständigen Förderstellen.

Quellen

  1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderung unternehmerischen Know-hows, Richtlinie und Konditionen, Stand 2026.
  2. Bundesministerium für Wirtschaft: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Förderquoten und Berechnungsgrundlagen.
  3. Bundesministerium für Wirtschaft: Förderprogramm Entwicklung digitaler Technologien, Laufzeit bis 2026.
  4. Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz).
  5. Forschungszulagengesetz (FZulG): Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.

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