KI-Kompetenzpflicht: Was Unternehmen nachweisen müssen.

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des AI Act jedes Unternehmen, das KI einsetzt, zur Qualifizierung seiner Mitarbeiter. Was die Vorschrift verlangt, wie der Nachweis aussieht und warum sie ohnehin im Eigeninteresse liegt.

15. Juni 2026 · Daniel Klantke · 5 Minuten Lesezeit

Auf einen Blick

  • Gilt seit 2. Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI einsetzen, unabhängig von Größe und Risikoklasse.
  • Verlangt wird ein angemessenes Kompetenzniveau, abgestuft nach Rolle und Einsatzzweck.
  • Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine nachvollziehbare Dokumentation schon.
  • Fehlendes Know-how ist laut Bitkom mit 53 Prozent eine der beiden häufigsten Hürden.
  • Die Pflicht adressiert damit genau den Engpass, der KI-Vorhaben ohnehin bremst.

Von allen Bestimmungen der KI-Verordnung ist Artikel 4 die unauffälligste mit der größten Reichweite. Er verlangt keine Prüfverfahren und keine Zertifizierung von Systemen, sondern Wissen bei den Menschen, die damit arbeiten.

Wen es betrifft

Anders als die meisten Bestimmungen knüpft Artikel 4 nicht an eine Risikoklasse an. Es genügt, dass ein Unternehmen KI-Systeme betreibt. Ein Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebotstexte mit einem Sprachmodell vorbereitet, fällt ebenso darunter wie ein Industrieunternehmen mit eigener Datenabteilung.

Der geforderte Umfang richtet sich nach Rolle, Einsatzzweck und möglichen Auswirkungen. Wer KI für interne Notizen nutzt, braucht weniger Tiefe als wer sie in der Bewerberauswahl einsetzt.

Was ausreichende Kompetenz bedeutet

  • Verstehen, wie diese Systeme arbeiten und warum sie überzeugende Fehler produzieren
  • Einschätzen, welche Aufgaben sich eignen und welche nicht
  • Wissen, welche Daten eingegeben werden dürfen
  • Ergebnisse prüfen, bevor sie das Unternehmen verlassen

Der Nachweis in drei Teilen

Die Verordnung schreibt kein Format vor. Es gibt keinen amtlichen KI-Führerschein. Verlangt ist, dass ein Unternehmen die Maßnahmen belegen kann. Bewährt hat sich:

  1. Schulung: Eine dokumentierte Veranstaltung zu den eingesetzten Werkzeugen, ihren Grenzen und den betrieblichen Regeln.
  2. Teilnahmenachweis: Eine Liste mit Namen, Datum und behandelten Inhalten. Das genügt in der Regel.
  3. Schriftliche Regelung: Eine kurze Hausregel, die auch neue Mitarbeiter erhalten.

Wichtig ist die Wiederholung. Die Werkzeuge verändern sich schnell, eine Schulung von 2025 belegt 2027 wenig. Ein jährlicher Auffrischungstermin ist der pragmatische Weg.

Warum das ohnehin lohnt

Erhebungen nennen seit Jahren dieselbe Hürde: Fehlendes Know-how, laut Bitkom-Studie 2026 bei 53 Prozent der Unternehmen, gleichauf mit rechtlicher Unsicherheit. Nicht das Budget, nicht die Technik.

Artikel 4 adressiert damit genau den Engpass, der die Wertschöpfung bremst. Wer die Pflicht als Anlass für systematische Qualifizierung nimmt, erfüllt nicht nur eine Vorschrift, sondern behebt das Problem, das seine KI-Initiativen bisher ausgebremst hat.

Praxisbeobachtung

Nach gemeinsamen Schulungen sprechen Mitarbeiter erstmals offen darüber, wofür sie KI bereits nutzen. Vorher geschieht das oft im Verborgenen, weil unklar ist, ob es erlaubt ist. Genau dieser Zustand ist aus Compliance-Sicht der riskanteste.

Der übliche Einwand

Häufig zu hören: Wir nutzen doch nur ChatGPT. Der Einwand trägt nicht. Die Verordnung stellt auf den Einsatz von KI-Systemen ab, nicht auf deren Komplexität oder Herkunft.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Erscheinungsdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine fachkundige Kanzlei.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 4 (KI-Kompetenz).
  2. Bitkom: KI-Studie 2026, Hürden beim KI-Einsatz (fehlendes Know-how und rechtliche Unsicherheit je 53 Prozent).
  3. KfW Research: Digitalisierungsbericht Mittelstand 2026, KI-Nutzung im Mittelstand.
  4. Europäische Kommission: Leitlinien zur Anwendung der KI-Verordnung, Stand 2026.
  5. Lünendonk-Liste 2026: Managementberatung, Qualifizierung als Nachfragetreiber.

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