EU AI Act: Diese Pflichten gelten ab August 2026.

Am 2. August endet die Übergangsfrist für weite Teile der KI-Verordnung. Für den Mittelstand zählen vor allem die Transparenzpflichten. Was jetzt gilt, was verschoben wurde und was zu tun ist.

20. Juli 2026 · Daniel Klantke · 5 Minuten Lesezeit

Auf einen Blick

  • Ab 2. August 2026 müssen Chatbots und KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden (Art. 50).
  • Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt bereits seit Februar 2025 und wird häufig übersehen.
  • Hochrisiko-Pflichten wurden per Digital Omnibus auf Dezember 2027 verschoben.
  • Rechtliche Unsicherheit ist laut Bitkom mit 53 Prozent die häufigste Hürde beim KI-Einsatz.
  • Für die meisten Anwender bleibt der Aufwand überschaubar: Erfassen, kennzeichnen, schulen.

Die KI-Verordnung gilt seit August 2024, ihre Bestimmungen greifen jedoch gestaffelt. Der nächste Stichtag steht unmittelbar bevor. Zwischen öffentlicher Wahrnehmung und tatsächlicher Betroffenheit klafft dabei eine Lücke: Viele Geschäftsführer halten die Verordnung für ein Thema der Entwickler. Auch wer KI lediglich einsetzt, trägt Pflichten.

Was am 2. August greift

Mit dem Ende der Übergangsphase treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 in Kraft. Betroffen sind genau die Anwendungen, die im Mittelstand verbreitet sind:

  • Chatbots und KI-Assistenten: Wer ein System einsetzt, das mit Menschen interagiert, muss offenlegen, dass es sich um eine Maschine handelt.
  • Generierte Medien: Synthetisch erzeugte Bilder, Audio- und Videoinhalte sind zu kennzeichnen.
  • Emotionserkennung: Erweiterte Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.

Einordnung

Für Unternehmen, die KI zur Texterstellung, Recherche oder Auswertung nutzen, bedeutet der Stichtag wenig Aufwand. Kritisch wird es dort, wo Kunden direkt mit einem System sprechen oder generierte Medien veröffentlicht werden.

Die übersehene Pflicht

Deutlich weiter reicht Artikel 4. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Risikoklasse und Größe: Mitarbeiter müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Details dazu im Beitrag zur Kompetenzpflicht.

Was verschoben wurde

Mit dem Digital Omnibus hat die EU den Zeitplan für Hochrisiko-Anforderungen angepasst. Sie greifen nun im Dezember 2027. Betroffen sind Systeme in sensiblen Bereichen, etwa Personalauswahl oder Kreditentscheidungen. Ein Grund zur Untätigkeit ist das nicht: Dokumentation und Risikomanagement lassen sich nicht in Wochen nachholen.

Die Fristen

Seit Februar 2025KI-Kompetenzpflicht (Art. 4), Verbot bestimmter Praktiken
Seit August 2025Pflichten für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50)
Dezember 2027Hochrisiko-Systeme (verschoben)

Vier Schritte

  1. Erfassen: Welche KI-Systeme sind im Haus im Einsatz? Die Liste fällt fast immer länger aus als erwartet.
  2. Einordnen: Welche interagieren mit Kunden oder erzeugen veröffentlichte Inhalte?
  3. Schulen: Die Kompetenzpflicht gilt bereits, eine dokumentierte Schulung schließt die Lücke.
  4. Regeln: Eine knappe Hausregel deckt zugleich datenschutzrechtliche Anforderungen ab.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Erscheinungsdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine fachkundige Kanzlei.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 50.
  2. Europäische Kommission: Digital Omnibus, Anpassung der Fristen für Hochrisiko-Systeme, 2026.
  3. Bitkom: KI-Studie 2026, Hürden beim KI-Einsatz (rechtliche Unsicherheit 53 Prozent).
  4. KfW Research: Digitalisierungsbericht Mittelstand, KI-Nutzung 2026.
  5. Lünendonk-Liste 2026: Managementberatung, Nachfragetreiber KI und Regulierung.

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